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Ist das Gewinn-Vorab-Modell durch den BFH abgeschafft worden oder gibt es doch noch begehbare Wege?

Der VIII. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 27.10.2015 - VIII R 47/12 für Unruhe beim steuerlichen Berater gesorgt, der sog. Gewinn-Vorab-Modelle begleitet hat. In seiner Entscheidung hat der VIII. Senat deutlich gemacht, dass er die in der Literatur vertretene Auffassung, dass bei einem Gewinn-Vorab-Modell keine Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge gegeben sind, für unzutreffend erachtet. Der Verfasser dieser Newsletter hat regelmäßig davor gewarnt Gewinn-Vorab-Modelle mit einer betragsmäßigen "Deckelung" zu versehen. Nun hat der VIII. Senat die Grenze jedoch wesentlich weiter gezogen. Nach seiner Auffassung liegen bei einem Gewinn-Vorab-Modell stets Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge vor, soweit sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ein Zusammenhang zwischen dem Gewinn-Vorab und dem Übertragungsvorgang entnehmen lässt. Durch diese Entscheidung werden sich in der Praxis in allen noch offenen Sachverhalten erhebliche Änderungen bei der Ermittlung der Veräußerungsgewinne, der Zurechnung von laufenden Gewinnanteilen und bei der Erstellung von Ergänzungsbilanzen ergeben. Hierüber und über die auch heute noch bestehenden Möglichkeiten bei der Planung von Gewinn-Vorab-Modellen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2016 informieren.  

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