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Investitionsabzugsbetrag: Gewinn ist nicht gleich Gewinn

In seiner Veröffentlichung NWB 2023, 2406 macht der Autor Seifert auf ein grundsätzliches Revisionsverfahren beim BFH aufmerksam.

 

Im Ergebnis geht um die Beantwortung der schlichten Fragen, wie der Gewinnbegriff i.S.d. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG zu interpretieren ist.

 

Das BMF vertritt in seinem BMF-Schreiben vom 15.6.2022, BStBl 2022 I, 945 die Rechtsauffassung, dass der steuerliche Gewinn maßgeblich sei.

 

Das FG Baden-Württemberg hat in seinem Gerichtsbescheid vom 2.5.2023 – 10 K 1873/22 dagegen die Rechtsauffassung vertreten, dass der Steuerbilanzgewinn maßgeblich sei.

 

Die außerbilanziellen Korrekturen sind somit nach Auffassung des FG bei der Beurteilung nicht einzubeziehen.

 

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH X R 14/23 anhängig ist.

 

Einschlägige Streitfälle sollten aus diesem Grunde offengehalten werden.

 

 


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