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Informieren Sie sich schnell und aktuell – ohne ein Online-Seminar – selbst zur neuen Überbrückungshilfe

Die Bundeskammer hat  einen FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe mit ergänzenden Dokumenten auf Ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt.

Er ist auf der Internetseite der BStBK ( https://www.bstbk.de/ ) veröffentlicht und für Sie und Ihre Mandaten einsehbar.

Der Fragen- und Antwortkatalog wird durch die BStBK fortlaufend aktualisiert!

 

Informieren Sie sich und Ihre Mandanten mit Hilfe dieser Serviceleistung der BStBK schnell und unbürokratisch.


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