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In der Vergangenheit hat die Einbeziehung eines Nur-Besitz-Gesellschafters regelmäßig die Annahme einer Betriebsaufspaltung verhindert und was ist nun geschehen?

Die vorstehende Gestaltung war in der Vergangenheit ein einfaches Gestaltungsmittel zur Verhinderung einer Betriebsaufspaltung.

Mit seinem Urteil vom 28.5.2020 IV R 4/17 hat der IV. Senat des BFH mit diesem Vorurteil aufgeräumt.

In dieser Entscheidung hat sich der IV. Senat mit zwei Fragestellungen auseinandergesetzt und überraschende Ergebnisse erzielt.

Über diese Entscheidung, die sicher zu einer Vielzahl zusätzlicher Betriebsaufspaltungen führen wird, werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2021 informieren.


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