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Der BGH beendet ein Gestaltungsmodell von Vermietern zur Optimierung von Mieteinnahmen

In einer Veröffentlichung von Eisenschmidt, NWB 2016, 121 wird zutreffend auf eine grundlegende Entscheidung des BGH verwiesen, die für den Vermieter eine erhebliche Schlechterstellung bewirkt. In der Entscheidung des BGH vom 18.3.2015 - VIII ZR 185/14 hat nach einer Reihe von Vorentscheidung deutlich gemacht, welche gängigen Praxisfälle er nicht mehr dulden wird. Im Klartext erkennt er eine gängige Praxis nicht mehr, in dem einem Mieter eine unrenovierte Wohnung vermietet wird und ihm trotzdem die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auferlegt wird. Durch diese Praxis konnte der Vermieter vom bisherigen Mieter einen Geldbetrag verlangen, ohne das Geld in die Renovierung der Wohnung zu investieren. Auf diese Weise konnten systematisch erhebliche Mehreinnahmen erzielt werden. Diesem Modell hat der BGH mit seiner o.a. Entscheidung ein Ende gesetzt.

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