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Hoffentlich beendet der X. Senat des BFH bald den kleinteiligen Streit mit den Finanzämtern um den Betriebsausgabenabzug von Umsatzsteuervoranmeldungen um den Jahreswechsel bei der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG

Seit Jahren schwelt ein Streit um die Zuordnung von Umsatzsteuerzahlungen aufgrund von Umsatzsteuervoranmeldungen um den Jahreswechsel bei der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG.

Das FG München hat mit Urteil vom 15.10.2020 – 15 K 2604/19 hier – nach meiner Beurteilung zutreffend - klar Stellung bezogen.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH X R 2/21 anhängig ist.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher bis zu einer Klarstellung des BFH offengehalten werden.


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