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Handlungsempfehlungen für Steuerberater bei einem Krisenmandat: Vorsicht bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen -

Informieren Sie sich kurz und prägnant über die neuen Haftungsfragen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Mit seiner Entscheidung vom 26.1.2017 IX ZR 285/14 hat der BGH die Rechtsprechung hinsichtlich der Haftung des StB bei einem Krisenmandat erheblich verschärft.

Die Entscheidung des BFH ist in zahlreichen Veröffentlichungen erläutert worden.

Nun liegen uns zwei Veröffentlichungen vor, die sich nicht ausschließlich mit der Entscheidung des BGH befassen, sondern sehr praktische Empfehlungen für den steuerlichen Berater geben

Soweit Sie in Ihrer Kanzlei von derartigen Fallgestaltungen betroffen sein sollten, empfehlen wir Ihnen daher die nachfolgenden Literaturstellen:

  • Brete / Leibner, NWB 2017, 3661
  • Gallus, Kösdi 2017, 20571

 


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