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Haben Sie Ihre Mandanten bereits über die Änderungen im ehelichen Güterrecht ab 29./30.01.2019 informiert?

Zum 29./30.01.2019 ändern sich die Grundsätze zur Frage welches eheliche Güterrecht zur Anwendung kommt aufgrund von EU-VO grundlegen.

Für Alt-Ehen bleiben die bisherigen Regelungen bestehen

Die neue EU-Güterrechts-VO finden ausschließlich für neue Ehen Anwendung.

Für neue Ehe verändern sich die Grundregeln jedoch völlig.

Soweit die Beteiligten anderen Regeln zur Anwendung kommen lassen möchten, müssen sie unmittelbar aktiv handeln.

Worauf zu achten ist und welche Weg gegangen werden sollten, darüber informieren wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2018.

 


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