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Grundsatzrevision beim BFH zur Verfassungsmäßigkeit des sog. Bundesmodells für die grundsteuerliche Neuberechnung

Das FG Düsseldorf hat mit seinem Gerichtsbescheid vom 26.2.2025 – 11 K 2309/23 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

 

Das Revisionsverfahren ist nun beim BFH anhängig


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