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Grundsatzrevision beim BFH zur Frage, wann eine „unverzügliche“ Selbstnutzung eines Familienheims gegeben ist

Das FG Düsseldorf hat sich in seiner Entscheidung vom 10.3.2021 – 4 K 2245/19 Erb mit der o.a. Fragestellung befasst.

 

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine 18-monatige Renovierung und dem anschließenden Einzug nicht mehr als unverzüglich zu beurteilen ist.

 

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH II R 6/21 anhängig ist.

 

In einschlägigen Fallgestaltungen sollte

  • daher auf die Einhaltung der engen Grenzen geachtet werden bzw.
  • falls die Einhaltung der Grenzen nicht gelingt, sollten die Fallgestaltungen im Hinblick auf die Revision offengehalten werden.

 


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