Das FG Münster hat mit Urteil vom 24.10.2025 4 K 924/23 KI zur o.a. Fragestellung Stellung bezogen.
Demnach hat die KiSt-Festsetzung nach der aktuellen Rechtslage streng zeitanteilig zu erfolgen.
Das FG hat es jedoch als abklärungswürdig beurteilt, ob dieser Grundsatz auch dann zur Anwendung gelangt, wenn erst nach dem Kirchenaustritt sehr erhebliche Einkünfte erzielt werden.
Gegen das Urteil des FG ist Revision eingelegt worden, die unter AZ BFH X R 5/26 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.