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Grundsatzentscheidung zu Testkäufen im Rahmen einer Betriebsprüfung

Das FG Münster hat mit rechtskräftigem Urteil vom 17.9.2010 4 K 1412/07 G, U (EFG 2011, 506) grundsätzlich zur Frage von Testkäufen im Rahmen einer Betriebsprüfung Stellung bezogen. Nach der Entscheidung des FG Münster kann das Ergebnis einer sog. Ausbeutekalkulation, die Vermutung der Richtigkeit einer formell ordnungsgemäßen Buchführung widerlegen. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn zutreffende Schätzungsgrundlagen im Rahmen einer zutreffenden Schätzungsmethode zur Anwendung gelangen. Hierbei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten: Die Grundlagen für eine Ausbeutekalkulation können nicht auf die Feststellungen eines Testkaufs beim Steuerpflichtigen gestützt werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Testkaufs und dem Kalkulationsjahr eine erhebliche zeitliche Diskrepanz liegt und die BP ihre Wertfindung nur auf einen Testkauf zurückführt. In diesem Fall ist nach Auffassung des FG Münster nicht gewährleistet, dass die betrieblichen Verhältnisse des Kalkulationsjahres zutreffend abgebildet werden. Praxishinweis Der vom FG Münster vorgefundene Sachverhalt dürfte in Praxis regelmäßig anzutreffen sein. Die Entscheidung des FG und die praxisnahen Anmerkungen zum Urteil werden daher sicherlich in einer Vielzahl von Fallgestaltungen hilfreich sein.

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