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Grundsatzentscheidung des V. Senats zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von komplexen Leistungen - keine Aufteilung in 2 Leistungen

Der V. Senat des BFH hat mit Urteil vom 10.1.2013 V R 31/10 ein wichtige Grundsatzentscheidung zur Umsatzsteuer getroffen. Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer "Dinner-Show" kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der "Dinner-Show" um die Verbindung beider Elemente geht. Die sehr grundsätzlichen Ausführungen des V. Senats lassen aufhorchen. Es wird sich die Frage stellen, wie weit der Radius dieser Grundsatzentscheidung reichen wird. Die Finanzbehörden werden gut beraten sein, hier kurzfristige, klarstellende Erläuterungen zu geben.

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