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Grundsatzentscheidung des BFH zur Berufsausbildung nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell haben wir Sie bereits in Vergangenheit über das anhängige Verfahren unterrichtet.

Es ging um die Beantwortung der Frage, ob eine Steuerpflichtiger der über eine lange Zeit eine erfolgreiche gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hat und der nun eine Pilotenausbildung absolviert, einen diesbezüglichen Werbungskostenabzug erhalten kann.

Der BFH hat diese Frage mit seinem Urteil vom 15. Februar 2023, VI R 22/21 klar beantwortet.

Seine Antwort lautet unmissverständlich: Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung gemäß § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des ZollkodexAnpG nicht als Werbungskosten abzugsfähig, auch wenn der Steuerpflichtige zuvor langjährig Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt hat.


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