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Grundsatzentscheidung des BFH: Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

Mit Urteil vom 29. Juni 2022, X R 33/20 hat der X. Senat des BFH die nachfolgenden Grundsätze veröffentlicht:

 (1)  Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.

 (2)  Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.04.2000 - XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).

 (3)  Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2023 werden wir Sie über die Grundsatzentscheidung und deren Auswirkungen informieren.

 


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