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Gestalten Sie sicher: Mietverträge zwischen Lebensgefährten über die Hälfte der gemeinsam genutzten Wohnung steuerlich gestalten

In einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg  vom 15.7.2019 1 K 699/1, Pressemitteilung des FG  6-2019 ist ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die Hälfte der gemeinsamen Wohnung steuerlich nicht anerkannt worden. Das führte dazu, dass der erklärte Verlust aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch das Finanzamt versagt worden ist.

Bei genauer Betrachtung der Entscheidung wird jedoch deutlich, welchen Fehler die Beteiligten aus der Perspektive des Gerichts gemacht haben. Das Gericht hat sich daran gestört, dass hier die Hälfte eine Wohnung vermietet worden ist. Ein fremder Dritter würde sich auf die Berechtigung der Mitbenutzung einer Wohnung, ohne individuell abgrenzbare Räume nicht einlassen.

Hieraus ist zu folgern, dass der Vermietungsvertrag ausschließlich in der Weise gestaltet werden muss, damit er einem Fremdvergleich standhält. Wohngemeinschaften zwischen Fremden und die Vermietung von möblierten Zimmern sind durchaus üblich. Daher dürfte die Vermietung auch steuerlich anzuerkennen sein, wenn Gegenstand des Mietvertrags einzelne Räume und die Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen sind.


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