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Gesetzgebung: Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben auf ihrer Hauptversammlung die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeiteten Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte intensiv diskutiert. Das Papier, das vor wenigen Tagen von Minister Maas vorgestellt wurde, will die durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts aufgeworfene rentenversicherungsrechtliche Problematik der Berufsgruppe durch eine Gesetzesänderung im anwaltlichen Berufsrecht lösen. Die BRAK hatte dazu bereits einen eigenen Vorschlag unterbreitet, der – anders als vom Bundesjustizministerium geplant – eine Lösung im Sozialrecht durch eine Ergänzung des § 6 SGB VI vorsieht. Nach Auffassung der Hauptversammlung sollte ein sozialrechtliches Problem im Sozialrecht gelöst werden und nicht durch eine Statusfeststellung in der Bundesrechtsanwaltsordnung. „Der BRAK ist an einer zeitnahen Lösung gelegen", erklärte Präsident Axel C. Filges beim Parlamentarischen Abend der Kammer, an dem auch Minister Maas teilnahm. “Unser zuständiger Ausschuss wird sich daher schon am 6. Februar mit dem Eckpunktepapier befassen und auf der Grundlage der dortigen Diskussion werden die Kammerpräsidenten auf ihrer nächsten Hauptversammlung am 27. Februar eine Stellungnahme erarbeiten. Gleichzeitig erwarten wir aber auch, dass sich die Politik mit derselben Intensität und Sorgfalt mit den Vorschlägen der BRAK auseinandersetzt".  

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