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Geschäftsfahrzeuge: Wie weit geht die Kostendeckelung?

Mit Urteil vom 15.5.2018 - x R 28/15 hat sich der BFH mit einer für die Praxis bedeutsamen Entscheidung zur privaten PKW-Nutzung befasst. Derartige Fragestellungen sind im Gespräch mit dem Mandanten häufig ein zentrales Thema.

Im Streitfall ging es um die einfache Frage, worauf sich die Kostendeckelung im Rahmen der Anwendung der 1 v.H.-Regelung bezieht.

Im Urteilsfall wurde davon ausgegangen, dass das betriebliche Fahrzeug zu etwa 50 v.H. betrieblich genutzt worden ist.

Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs hatten 64.000 € betragen. Die Gesamtkosten des Fahrzeugs hatten im Streitfahr ca. 11.000 € betragen.

Der Kläger bewertete die PKW-Nutzungsentnahme mit 50 v.H. der Gesamtkosten, d.h. mit 5.500 €.

Das FA setzte die private PKW-Nutzung dagegen mit 7.680 € an (64.000 X 1 v.H. X 12).

Der BFH ist der Rechtsauffassung des Finanzamtes gefolgt.


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