Alle Artikel anzeigen

Gerichte stoppen die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen in NRW

Das Kölner Verwaltungsgericht hat mit 6 Urteilen (u.a. AZ 16 K 125/22) den Klagen von  Solo-Selbständigen und Kleinunternehmern stattgegeben und die entsprechenden Rückforderungsbescheide des Landes aufgehoben.

Die Begründung des Gerichts beruht im Wesentlichen auf dem Umstand, dass die Bewilligungsbescheide weder ausdrücklich noch einen indirekten Hinweis auf einen Vorbehalt beinhaltet hätten.

Zudem habe das Land die Soforthilfe auch für Umsatzausfälle ausgezahlt und sei daran gebunden.

Die spätere Interpretation des Landes, dass nur Liquiditätsengpässe förderungsfähig seien, hat das Gericht nicht überzeugt.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!