Alle Artikel anzeigen

Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

Der VI. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 15.6.2016, VI R 6/13 eine sehr bedeutsame Grundsatzfrage entschieden.

Es ging in der Entscheidung des VI. Senats um die Beantwortung der Frage, wann bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehaltsverzicht eine verdeckte Einlage darstellt.

Der VI. Senat des BFH ist zu folgendem Ergebnis gelangt:

Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Steuerpflichtige nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet, da in diesem Fall eine Gehaltsverbindlichkeit in eine Bilanz hätte eingestellt werden müssen.

Verzichtet der Steuerpflichtige dagegen bereits vor Entstehung seines Gehaltsanspruchs auf diesen, wird er unentgeltlich tätig und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn beim Gesellschafter-Geschäftsführer.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!