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Führt die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten durch Ärzte zu einer gewerblichen Tätigkeit?

Offenkundig haben die Finanzbehörden intern über diese Thematik diskutiert.

Für Einzelpraxen dürften hierdurch in der Praxis keine größeren Probleme aufwerfen.

Bei BAG´s wäre dagegen ein Anwendungsfall der gewerblichen Infektion i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gegeben.

Nun hat sich aktuelle die OFD Frankfurt mit Verfügung vom 14.7.2021 S 2245A – 018 – St 214 zu dieser Frage geäußert.

Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass durch die vorstehend angesprochene Tätigkeit nicht als gewerblich zu qualifizieren ist.


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