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Führen Reparaturen am Dach eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, die durch die Installation einer Photovoltaikanlage verursacht worden sind, zum Vorsteuerabzug?

Das FG Nürnberg hat sich in seinem Urteil vom 23.2.2021 – 2 K 826/20 umfassend mit der Frage auseinanderesetzt.

Es ist – unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung des BFH – zu dem Ergebnis gelangt, dass der Vorsteuerabzug zu versagen ist.


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