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Führen Abfindungszahlungen für die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu einem umsatzsteuerpflichtigen Umsatz

Im Urteilsfall des FG Hessen vom 27.4.2017 - 6 K 1986/16 war die Frage zu beantworten, ob Abfindungszahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses umsatzsteuerpflichtig ist.

Nach Auffassung des FG Hessen liegen die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch vor, wenn ein Steuerpflichtiger auf eine ihm zustehende Rechtsposition gegen Entgelt verzichtet.

Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Mietverhältnisses auf Wunsch des Mieters sei ein solcher Sachverhalt gegeben.

Gegen die Entscheidung des FG Hessen ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ XI R 20/17 beim BFH anhängig ist.

In einschlägigen Sachverhalten sollten die Steuerfestsetzungen daher offen gehalten werden.


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