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Findet hier die 44 €-Grenze Anwendung: Jahresvertrag mit einem Fitness-Studio für Mitarbeiter

Im Streitfall schloss ein Arbeitgeber mit einem Anbieter von Fitness-Leistungen einen Jahresvertrag für Mitarbeiter ab, die sich ohne eine Kündigung jeweils um ein Jahr verlängerten.

Das FG Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 13.3.2018 - 14 K 204/16 keine Problem für eine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze i.H.v. monatlich 44 EURO gesehen

Das Finanzamt vermag dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen. Aus diesem Grunde ist unter dem AZ VI R 14/18 nun eine Revision beim BFH anhängig.

Für die Praxis bedeutet dieses Musterverfahren, dass in der Praxis Vorsicht geboten ist.

Aktuell sollte daher - bis zu einer Klärung durch den BFH - vom Abschluss von Jahresverträgen abgesehen werden.


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