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FG kontra BMF: Verrechnung festgestellter Verluste bei unterjähriger Anteilsveräußerung

Das Hessische FG hat mit seinem rechtskräftigen ADV-Beschluss vom 7.10.2010 4 V 1489/10 (DStRE 2011, 289) zu einer sehr grundsätzlichen Problematik Stellung genommen. Demnach können auch bei einer unterjährigen – schädlichen – Anteilsveräußerung i.S.d. § 8c (1) S. 2 KStG bisher nicht genutzte Verlust mit bis zur Anteilsveräußerung erwirtschafteten Gewinne verrechnet werden. Das FG wendet sich somit gegen die Verwaltungsregelung vom 4.7.2008, BStBl 2008 I, 736. In einschlägigen Fallgestaltungen sollte somit unter Hinweis auf den o.a. Beschluss gehandelt und argumentiert werden.

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