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FG Hamburg: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Abzugsverbot der GewSt als Betriebsausgabe

Das FG Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 29.2.2012 1 K 48/12 verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe kund getan. Das FG Hamburg sieht in der gesetzlichen Regelung eine Durchbrechung des verfassungsrechtlich verankerten Nettoprinzips. Das FG Hamburg hat wegen der bestehenden Zweifel die Revision beim BFH zugelassen. Die Revision ist beim BFH unter dem AZ I R 21/12 anhängig. Es ist daher dringend zu empfehlen, gegen sämtliche Steuerfestsetzungen, in denen das Abzugsverbot Wirkung zeigt, Einspruch einzulegen.

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