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Einschränkende Entscheidung des BFH zur Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der BFH hat mit Urteil vom 4.2.2015 - XI R 42/13 grundsätzlich zur Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen Stellung bezogen. Demnach liegen die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht vor, wenn der Pächter einer Gaststätte lediglich die ihm gehörenden Teile des Inventars der Gaststätte veräußert und der neue Pächter das übrige Inventar vom Eigentümer der Gaststätte pachtet. Der XI. Senat macht deutlich, dass sämtliche Leistungsbeziehungen eigenständig zu beurteilen sind und eine Gesamtfallplanung in der Umsatzsteuer keine Bedeutung hat.

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