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Eine weitere Musterrevision beim BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sind seit geraumer Zeit in einer Vielzahl stark umstritten.

Das FG Berlin-Brandenburg hat nun mit seinem Urteil vom 23.8.2022 – 5 K 5101/20 entschieden,  dass angemietete Werbeflächen kein fiktives Anlagevermögen darstellen und somit nicht zu einer Hinzurechnung führen.

Die Finanzbehörden haben gegen diese Entscheidung Revision einlegt, die unter dem AZ III R 3/16 beim BFH anhängig ist.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten aus diesem Grunde offengehalten werden.


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