Alle Artikel anzeigen

Eine weitere Grundsatzrevision zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags: Halten Sie einschlägige Fallgestaltugen bitte offen

Das FG Niedersachsen hat mit seinem Urteil vom 8.12.2016 10 K 111/15 eine grundlegende Entscheidung getroffen.

Der BFH hat jetzt aktuell unter dem AZ BFH III R 5/18 die Revision gegen die Entscheidung des FG zugelassen.

Streitpunkt ist die Frage, ob die erweiterte Gewerbesteuerkürzung daran scheitert, dass im Gebäude verankerte Betriebsvorrichtungen mit verpachtet werden.

Soweit Sie einschlägige Fallgestaltungen betreuen sollten, sollten die entsprechenden Bescheide angefochten werden.

Einzelheiten zu Ihrer Argumentation können Sie den Urteilsanmerkungen von Pfützenreuter, EFG 2018, 1460 f entnehmen.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!