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Eine unendliche Geschichte: Zur erweiterten Gewerbesteuer-Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung

Mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2026, IV B 31/25 hat der IV. Senat des BFH die nachfolgenden beiden Leitsätze veröffentlicht:

  1. Die Überlassung eines Grundstücks im Rahmen einer Betriebsaufspaltung schließt eine erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes aus (Bestätigung der Rechtsprechung).

  2. Eine Betriebsaufspaltung ist auch dann kürzungsschädlich, wenn die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt und die Betriebsgesellschaft diese ausschließlich für Leistungen gegenüber der Besitzgesellschaft verwendet. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Betriebsgesellschaft jenseits dessen noch umfangreiche weitere Leistungen am Markt erbringt.

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