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Eine Steuerfalle in vielen Gesellschaftsverträgen von freiberuflichen Sozietäten / Partnerschaftsgesellschaften

Wie Durand in seinen Urteilsanmerkungen zur Entscheidung des FG Nürnberg vom 26.2.1016 - 1 K 773/14, EFG 2016, 812 zutreffend und praxisnah ausführt, befinden sich in zahlreichen Gesellschaftsverträgen von freiberuflichen Sozietäten / Partnerschaftsgesellschaften tickende Zeitbomben. Grundlage des Problems ist u.a. § 1 PartGG, wonach ausschließlich Berufsträger Partner einer PartG sein können. Die Gesellschaftsverträge enthalten aus diesem Grunde oftmals - wie auch im Streitfall vor dem FG Nürnberg - für den Todesfall eine Regelung, dass die Beteiligung eines verstorbenen Gesellschafters den verbleibenden Gesellschaftern in der Weise anwächst, dass sie die Erben entgeltlich abfinden. Durch diesen Vorgang erwerben die verbleibenden Gesellschafter einen Teilanteil des Verstorbenen. Problematisch ist jedoch, dass die verbleibenden Gesellschafter keinen "neuen Anteil" erwerben, sondern vielmehr ihre bereits bestehenden Anteil um den erworbenen Anteil erweitern. Hierdurch kommt es dazu, dass die jetzt aufgewendeten Anschaffungskosten im Wege der Durchschnittsbewertung auf den gesamten Anteil der verbleibenden Gesellschafter zu verteilen ist. Bei einer anschließenden Veräußerung (auch 1 : 1) an einen Neugesellschafter kommt es daher zur Entstehung eines Veräußerungsgewinns. Wie Durand zutreffend ausführt, wird es Aufgabe der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beratung sein, hier Lösungsansätze zur Vermeidung der vorstehend beschriebenen Folgen zu finden oder aber auf eine abweichende Rechtsprechung des BFH zu hoffen.

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