Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung nach § 162 AO zulässig ist.
Wie sich die Beantwortung der vorstehenden Fragestellung in einem größeren Kontext darstellt, kann der Veröffentlichung von Beyer, NWB 2025, 1702 entnommen werden.
Bei einschlägigen Streitfällen im Rahmen von Betriebsprüfungen empfehle ich die Beiziehung der vorstehenden Veröffentlichung.