Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 14.4.2025 3 K 483/24 F entschieden, dass die angemessene Vergütung an einen GGF einer PersGes – abweichend von der ertragsteuerlichen Behandlung – im Rahmen der Lohnsummenermittlung zu berücksichtigen ist.
Das Urteil positioniert sich somit im Ergebnis gegen die Regelung in H E 13a 5 ErbStH 2020.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revison eingelegt, die unter dem AZ BFH II R 28/25 anhängig ist.