Mit der vorstehenden Fragestellung hat sich das FG Baden-Württemberg ausführlich in seinem Urteil vom 24.4.2023 9 K 220/20 befasst.
Es ist zu einer sehr differenzierten Beurteilung gelangt, die nicht unumstritten ist.
Gegen die Entscheidun ist Revision eingelegt worden, die nun unter dem AZ VIII R 29/24 beim BFH anhängig ist.
Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2025 wird der Verfasser der Newsletter über die anhängige Fragestellung und dem praktischen Umgang mit der Problematik berichten.