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Eine spannende Revision beim BFH: Führt ein Blockheizkraftwerk in einem Mietshaus zu Einkünften aus V+V?

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 9.4.2025 – 16 K 16145/23 entschieden, dass der Einbau eines Blockheizkraftwerks in einem Mietshaus insgesamt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt.

Die Finanzbehörden sind mit der Entscheidung des FG nicht glücklich und haben Revision beim BFH eingelegt.

Die Revision ist unter dem AZ X R 15/25 anhängig.

Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.


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