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Eine spannende Praxisfrage: Ist mit dem Wortlauft „unsere Kinder“ in einem Ehegattentestament auch das Kind der Ehefrau aus erster Ehe gemeint?

Das OLG Düsseldorf hat diese Frage in seinem Beschluss vom 24.7.2025 3 WX 116/25 positiv beantwortet.

 

 


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