Die entscheidende Frage ist, ob das Nottestament eine Unterschrift des Erblassers / der Erblasserin voraussetzt.
Mit dieser Fragestellung hat sich das OLG München in seinem Beschluss vom 30.10.2025 – 33 Wx 174/25 e auseinandergesetzt
Soweit Sie sich zu dieser Thematik näher informieren möchten, empfehle ich die Literatur der Fundstelle, ErbBStg 2026, 1