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Eine spannende Grundsatzrevision beim BFH: Der einkommensteuerliche Formwechsel einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH Co. KG

Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 29.7.2021 12 K 374/19 mit der vorstehenden Fragestellung befasst und sie positiv beantwortet.

 

Hierdurch ergeben sich stark vereinfachende Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Die Finanzbehörden habe jedoch Revision gegen die Entscheidung eingelegt, die unter dem AZ BFH IV R 21/21 anhängig ist.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2022 werden wir Sie über die Details der Entscheidung unterrichten.

 


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