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Eine spannende Fragestellung: In welcher Form wird der Rechtsschutz beim neuen Baukindergeld gewährt?

Seit dem 18.9.2018 kann das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) beantragt werden.

In der Praxis stellt sich nun die Frage, welcher Rechtsweg gegeben ist, wenn es im Rahmen der Beantragung zu Meinungsverschiedenheiten mit der KfW-Bank kommt.

Der Finanzrechtsweg ist in diesem Falle ausgeschlossen, da die Finanzbehörden in diesen Vorgang nicht integriert sind.

Zu dieser Thematik hat sich Nöcker, AO-StB 2019, 93 umfassend geäußert.

Demnach sind Streitigkeiten auf der außergerichtlichen Ebene mit der KfW-Bank zu führen.

Rechtsstreitigkeiten auf der gerichtlichen Ebene sind vor den Verwaltungsgerichten zu führen.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2019 werden wir Sie hierüber näher informieren.


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