Mit seinem Urteil vom 22.7.2025 – B 12 BA 7/23 R hat das Bundessozialgericht zur vorstehenden Frage umfassend und grundsätzlich Stellung genommen.
Im konkreten Streitfall ist das BSG zu dem Ergebnis gelangt, dass kein Beschäftigungsverhältnis gegeben ist.
Für die Beantwortung von praktischen Abgrenzungsfragen ist die Entscheidung des BSG sehr hilfreich.
Aus diesem Grunde empfehle ich die Hinzuziehung der Entscheidung des BSG.