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Eine spannende Entscheidung des BFH zur positiven Einkünfteerzielungsabsicht bei V+V: Wozu führt eine wesentliche Umgestaltung der Immobilie?

Mit seinem Urteil vom 19.2.2019 IX R 16/18 hat der IX. Senat des BFH eine neue Türe geöffnet.

Denn nach seiner Auffassung beginnt nach einer grundlegenden Umgestaltung einer Immobilie ein neuer 30-jähriger Prognosezeitraum.

Die vor der Umgestaltung und Umstellung der Nutzung entstandenen Verluste werden bei der neuerliche Prognose nicht mehr berücksichtigt.

Die Entscheidung des IX. Senats muss in einschlägigen Fallgestaltungen intensiv in die Beratung einfließen.


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