Der III. Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 20.3.2025 III R 14/23 spannende Grundsätze aufgestellt.
Im Streitfall war nicht umstritten, ob die die Veräußerungsvorgänge der Einkommensteuerpflicht unterlagen.
Streitpunkt war vielmehr die Frage der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
Im Rahmen dieser Fragestellung greift die Rechtsprechung auf die Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandels zurück.
Umso erstaunlicher ist das o.a. Ergebnis des III. Senats.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2025 wird Sie der Verfasser der Newsletter über die praktische Bedeutung der Entscheidung informieren.