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Eine spannende Entscheidung des BFH zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung eines Nachlasses

Mit Urteil vom 04. Juni 2025, II R 42/21 hat der II. Senat de BFH die beiden nachfolgenden Leitsätze veröffentlich:

  1. Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist.

  2. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert.

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