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Eine spannende Entscheidung des BFH: Ist ein Mietverhältnis zwischen Ehegatten anzuerkennen, wenn der Vermieter-Ehegatte Einlagen in den Betrieb des Mieter-Ehegatten leistet?

Der BFH hat mit seinem Urteil vm 27.07.2025 VIII R 23/23 zu der vorstehenden Frage umfassend Stellung bezogen.

Er ist im konkreten Einzelfall zu dem Ergebnis gelang, dass das Mietverhältnis anzuerkennen ist.

Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2025 wird der Verfasser der Newsletter über die Bedeutung der Entscheidung für die praktische Beratung berichten.


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