Aufgrund des Beschlusses des BFH vom 6.8.2019 VIII R 12/16 ergibt sich hier – soweit die nachfolgenden Gestaltungsüberlegungen nicht berücksichtigt werden – ein unerwünschter Zwischengewinn.
Soweit die vorstehende Situation durch den Tod eines Gesellschafters eintritt, gibt es hierzu Gestaltungshinweise durch die Veröffentlichung von Ketteler-Eising, NWB 2021, 2297 und Schmidt/Wacker EStG § 16 RZ 661 ff.
Soweit dieser Sachverhalt jedoch mit „warmer Hand“ erfolgt, bestehen hierzu in der Fachliteratur keine Hinweise zur ertragsteuerlich neutralen Lösung des „Problems“.
Der Verfasser der Newsletter wird Ihnen diesbezüglich im Rahmen der Seminarreihe taxnews aktuell-03-2025 einen Gestaltungsweg, inklusive der buchhalterischen Umsetzung, vorstellen.