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Eine sensationelle Veröffentlichung des IV. Senats des BFH zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG - Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie

Mit Urteil vom 11. Dezember 2025, IV R 17/23 hat der IV. Senat des BFH die beiden nachfolgenden Leitsätze veröffentlcht:

 

  1. Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.
  2. Ausschlaggebend hierfür ist der Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, Umstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften im Anwendungsbereich dieser Norm unter Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu ermöglichen, ohne dass eine Ertragsteuerbelastung ausgelöst wird.

 

Es wird spannende sein, wie das BMF auf diesen erneuten „Versuch“ des IV. Senats des BFH reagieren wird.

 

Wir hoffen, Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-02-2026 darüber berichten zu können.

 


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