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Eine seltsam anmutende Fragestellung: Führt der Schadensersatz für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu Betriebseinnahmen

Das FG Münster hat mir Urteil vom 11.3.2015 - 13 K 3129/13 K zur o.a. Frage Stellung bezogen. Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen einen Berater das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Es existiert nach Auffassung des FG Münster kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, das Erstattungen nicht zu Betriebseinnahmen führen, wenn die Aufwendungen nicht  zu einer Gewinnminderung führen.

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