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Eine sehr spannende Revision beim BFH zur Frage, ob eine zu Unrecht gebildete § 6b EStG-Rücklage im Wege der Bilanzberichtigung korrigiert werden kann

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 3.5.2022 – 6 K 3388/16, K, F entschieden, dass eine Bilanzberichtigung bei einer zu Unrecht gebildeten § 6b EStG-Rücklage nicht in Betracht kommt.

 

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ BFH XI R 27/22 anhängig ist.

 

Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.

 


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