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Eine sehr praxisrelevante Entscheidung des OLG München zum Tod des Gesellschafters einer Grundstücks-GbR

Das OLG München hat mit seinem Urteil vom 5.5.2025 – 34 Wx 93/25 klargestellt, dass nach dem Tod eines Gesellschafters einer Grundstücks-GbR nur dann eine Änderung des Grundbuchs erfolgen kann, wenn der Gesellschaftsvertrag dem Grundbuchamt vorgelegt wird.

 

Denn ausschließlich aus dem Gesellschaftsvertrag erschließt sich - auch nach Anwendung des MoPeG – auf wen die sachlich-rechtliche Rechtsposition des Verstorbenen hinsichtlich des Gesellschaftsanteils übergegangen ist.


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