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Eine sehr grundsätzliche Revision: Mindert die Verwendung einer Kundenkarte mit Punktegutschriften nachträglich die Bemessungsgrundlage?

Das FG München hat in seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 23.8.2017 3 K 1271/16, Rev. AZ BFH V R 42/17 zu einer in der Praxis sehr bedeutsamen Frage Stellung bezogen.

Fraglich war, ob die Verwendung einer Kundenkarte bei dem "ersten Einkauf", die zu einer Gutschrift von Punkten führt, die später zu einer Belastung des Unternehmers führt, eine Änderung der Bemessungsgrundlage darstellt.

Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Möglichkeit des Kunden zur Verwendung der Punkte als unbares Zahlungsmittel bei einem späteren Einkauf zur Annahme einer Entgeltsminderung führt.

Die Änderung der Bemessungsgrundlage nimmt das FG im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Belastung des Unternehmers mit dem Gegenwert der Punkte an.

Die Entscheidung - und die Revision - werden eine erhebliche Auswirkung in der Praxis haben.

Entsprechende Fallgestaltungen müssen daher dringend offen gehalten werden.


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